Für die meisten Eltern ist die Geburt ihres Kindes eine der schönsten Lebenserfahrungen. Kinder sind eine große Bereicherung für unser Leben – bedeuten aber auch eine hohe Verantwortung. Doch wenn eine Krankheit oder Behinderung diagnostiziert wird, können große Belastungen auf die Familien zukommen.
Die Stiftung „Mut zum Leben“ hat sich zur Aufgabe gemacht, Eltern und Alleinerziehende mit einem kranken oder behinderten Kind finanziell zu unterstützen, insbesondere dort, wo die Hilfe von keiner anderen Seite (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt) gewährt werden kann.
Die Stiftung
Die Stiftung "Mut zum Leben" ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts nach Artikel 1 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, gemeinnützige und kirchliche Zwecke.
Die Stiftungsaufsicht liegt beim Landeskirchenrat der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (Landeskirchenstelle Ansbach).
Wie wir helfen können
Durch eine ungewollte Schwangerschaft oder durch einen besonderen Pflege- und Unterstützungsbedarf für ein Kind können Mütter und Väter, besonders auch Alleinerziehende, in eine finanziell schwierige Situation geraten. Zweck der Stiftung ist es, in solchen Krisensituationen finanzielle Unterstützung zu leisten.
Voraussetzung ist, dass die beantragte Unterstützung von keiner anderen Seite (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt) gewährt werden kann. In der Regel ist die Unterstützung auf Familien aus dem Gebiet des Kirchenkreises Nürnberg beschränkt.
Aufgrund der beschränkten Mittel der Stiftung sind Kfz-Finanzierungen in aller Regel nicht möglich.
Ansprechpartnerin
Antje Adler
Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg
T. (09 11) 35 05-109
F. (09 11) 35 05-151
stiftung@stadtmission-nuernberg.de
Hier konnten wir helfen
- Für die 10jährige Johanna, die unter einer starken Epilipsie mit autistischen Zügen leidet wurde der Therapiehund "Stinus" ausgebildet und begleitet sie seitdem.
- Dem 14jährigen Leon, der an Muskeldystrophie Duchenne leidet und sich nur im Rollstuhl fortbewegen kann, hat die Stiftung eine Rollstuhlrampe vor der Haustür finanziert.
- Peter, der an Hepatitis C leidet und von seiner Großmutter mit einer kleinen Rente großgezogen wird, hat „Mut zum Leben“ verschiedene Hilfen geleistet, z.B. eine Matratze und Fahrgeld zur Schule.
- Die intensive Unterstützung der Zwillinge Roxana und Michelle Fichtelmann wurde in einem Sonntagsblatt-Artikel beschrieben.
- Mehrere Familien wurden unterstützt bei der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Babyausstattung, Kinderkleidung, Spezialausstattung wie behindertengerechte Stühle, Tische u.ä.
Wie Sie helfen können
Sie können helfen ...
... indem Sie einen steuerbegünstigten Stifterbeitrag in das Grundstockvermögen einbringen.
... indem Sie für die Stiftung spenden. Alle Spenden sind steuerlich voll abzugsfähig.
... indem Sie Zustiftungen machen oder Unterstiftungen mit einem besonderen Zweck einrichten.
... indem Sie Mut zum Leben zum Zweck der Tombola auf Ihrer Veranstaltung machen.
Ihr Vorteil als Stifterin oder Stifter: Die Stiftung "Mut zum Leben" bietet allen Stifterinnen und Stiftern die großzügigen und steuermindernden Anreize des neuen Stiftungsrechts. Damit bestehen wesentlich erweiterte Möglichkeiten des Spendenabzuges, der Übertragung unternehmerischen Vermögens ohne steuerliche Nachteile sowie Verbesserungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.